
TOURISTENVISUM
Ausländische Staatsbürger, die nach Rumänien fahren, brauchen ein Visum von der rumänischen Botschaft oder dem Konsulat, es sei denn sie sind kurzfristige Besucher, Staatsbürger die mit Rumänien Vereinbarungen bezogen auf Visaerlass getroffen haben.
Das Visum kann an den Staatsbürger der Mitgliedsstaaten der EU und NATO sowie an australische, schweizer, japanische und israelische Staatsbürger auch an der Grenze des Landes vergeben werden.
Um ein Visum zu bekommen, sollte der Antragsteller es persönlich bei der Rumänischen Botschaft oder Konsulat beantragen. Die Dauer bis zur Ausstellung des Visums beträgt zwischen 2 und 30 Tage. Das Visum wird für einzelne und für Mehrpersonen ausgestellt. Das Visum wird auf dem Reisepaß oder auf einem anderen Reisedokument ausgestellt, wenn dieses gültig ist und vom rumänischen Staat anerkannt wird.
Für mehrere Einzelheiten wie z.B. Visumtyp, wie der Antrag zu stellen ist, wo der Antrag zu stellen ist, Visumgebühren und Liste mit den Staaten deren Staatsbürger ohne Visum in Rumänien einreisen können/Visum erhalten ohne Einladung/einen Einladungsbrief vorlegen müssen um das Visum zu bekommen, sind beim Rumänischen Ministerium für Auslandsbeziehungen erhältlich, Webseiten http//www.mae.ro
GELDWECHSEL
Die nationale Währung ist der LEU (Plural LEI). Die Münzen sind in 500 und 1000 Lei vorhanden. Die Banknoten sind in 2.000, 5.000, 10.000, 50.000, 100.000 und 500.000 Lei vorhanden. Fremde Währungen können nur bei Banken und in autorisierten Wechselstellen gewechselt werden. Die Wechselkurse können von Ort zu Ort verschieden sein, so dass es sich empfiehlt, sich umzusehen. Sie sollten Ihre Wechselbelege aufheben, für den Fall, dass diese bei Einkäufen in Lei verlangt werden. EURO- und Dollarscheine sind die meistgehandelten ausländischen Währungen in Rumänien, es ist empfehlenswert, kleinere Geldscheine mitzunehmen.
ZOLL
In Rumänien werden die internationalen Vertragsregelungen für Zolleinrichtungen im Touristenverkehr verwendet. Hochwertige Güter und fremde Währungen (über den Wert von $ 1.000 pro Person) müssen beim Einreisen in das Land angegeben werden. Die Zollbestätigungen für angegebene Waren sollten aufbewahrt werden, da sie beim Verlassen des Landes benötigt werden. Es ist verboten Folgendes zu einzuführen, es sei denn man hat eine besondere Lizenz dazu Lei (die rumänische Währung), Munition, Explosivstoff, Betäubungsmittel und pornographisches Material. Es ist verboten Gegenstände von kulturellem, historischem und künstlerischem Wert zu auszuführen.
Autofahrer müssen in Besitz der entsprechenden Kfz-Papiere sein einschließlich der Green Card und dem Führerschein.
Für Katzen und Hunde wird eine Impfbestätigung gegen Tollwut verlangt.
Weitere Einzelheiten über den rumänischen Zoll ist auf der Webseite der Rumänischen Zollverwaltung erhältlich www.customs.ro